Übernahmekommission
Transocean Ltd.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentlich angekündigte Rückkaufprogramm vom 20. April 2010 von Transocean Ltd. nach einer dreijährigen Laufzeit am 20. April 2013 abzuschliessen ist. Sodann wurden Transocean für das neue öffentlich angekündigte Rückkaufprogramm vom 24. Mai 2013 Ausnahmen vom Rückkaufvolumen und von gewissen Marktmissbrauchsregeln für die an der New York Stock Exchange getätigten Rückkäufe gewährt.
17.05.2013
Castle Private Equity AG
Die Übernahmekommission hat das öffentliche Rückkaufsprogramm von Castle Private Equity AG im Umfang von maximal 5‘835‘915 Namenaktien von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.
10.05.2013
Repower AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die Übertragung der Beteiligung an Repower AG im Umfang von 33.7 % der Stimmrechte von Axpo Trading AG auf Axpo Holding AG keine Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots auslöst.
03.05.2013
Perfect Holding SA
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die von der Generalversammlung von Perfect Holding SA am 27. April 2007 genehmigte Opting Out Klausel nicht gültig ist.
15.04.2013
Fortimo Group AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die Gesamttransaktion, bestehend aus einem öffentlichen Kaufangebot von Forty Plus AG und einem Rückkaufangebot von Fortimo Group AG an die Aktionäre von Fortimo Group AG, den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
10.04.2013
Öffentliche Kaufangebote: Die Übernahmekommission revidiert ihre Verordnung
Die Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission), eine eidgenössische Kommission, welche die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote im Einzelfall überprüft, veröffentlicht heute eine Teilrevision der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV). Im Weiteren wurden auch das „UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme“ revidiert sowie das „UEK-Rundschreiben Nr. 4: Freiwillige öffentliche Tauschangebote“ aufgehoben. Diese Revisionen sind zusammen mit einem Erläuterungsbericht zur Revision der UEV abrufbar auf der Website: www.takeover.ch.
Dokumente betreffend die UEV
Dokumente betreffend das UEK-Rundschreiben Nr. 1
13.03.2013
Bossard Holding AG
Die Übernahmekommission hat für Bossard Holding AG, Kolin Holding AG, Bossard Unternehmensstiftung und Zürcher Kantonalbank im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung von Bossard Holding AG das Nichtbestehen einer Angebotspflicht festgestellt.
31.01.2013
Absolute Invest AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das am 8. März 2012 öffentlich angekündigte und am 11. Oktober 2012 abgeschlossene Rückkaufprogramm von Absolute Invest AG (Transaktion Nr. 505) Bestimmungen zum Übernahmerecht verletzt hat. Ein allfälliges neues Rückkaufprogramm von Absolute Invest AG wird daher nur unter bestimmten Auflagen freigestellt.
13.12.2012
Quadrant AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass der von Aquamit B.V. im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots vom 2. Juni 2009 an die Aktionäre der Quadrant AG gebotene Angebotspreis in der Höhe von CHF 86.00 den Mindestpreisvorschriften entsprach.
11.12.2012
PubliGroupe S.A.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das (oder die) geplante(n) Aktienrückkaufprogramm(e) von PubliGroupe S.A. bis zum 30. April 2013 mit einem Umfang von maximal 375’905 Namenaktien freigestellt werden kann.
18.10.2012
Advanced Digital Broadcast Holdings AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die von der Generalversammlung von Advanced Digital Broadcast Holdings SA am 15. Juni 2012 genehmigte Opting Out Klausel nicht gültig ist.
20.08.2012
Bank Sarasin & Cie AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von JSH S.A. an die Aktionäre von Bank Sarasin & Cie AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und publiziert die Verfügung vom 22. Dezember 2011, mit welcher festgestellt wurde, dass gewisse Geschäfte von Bank Sarasin & Cie AG nicht unter die Best Price Rule fallen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie hat die Kompetenz, allgemeine Grundsätze zu definieren und ist für die Einhaltung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote besorgt.
Diese Web Site wurde in erster Linie konzipiert, um die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Übernahmekommission in den Bereichen Gesetzgebung und Erlass von Verfügungen zu informieren. Um das übliche Vernehmlassungsverfahren zu erweitern, werden die ausgearbeiteten Texte und Richtlinien vor ihrem in Kraft treten auf dieser Webpage publiziert.
Anregungen zu den Gesetzestexten, den Erlassen der Kommission, den weiteren Texten und Richtlinien oder zum Aufbau dieser Seite sind herzlich willkommen. Benutzen Sie unseren Kontakt, um uns Ihre Mitteilungen zukommen zu lassen.
