SWISS TAKEOVER BOARD

Übernahmekommission

Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.

Aktuelles

GAM Holding AG

Die Übernahmekommission hat Rock Investment SAS eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der Sanierung von GAM Holding AG gewährt.  

DocMorris AG - 857/01

Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend das Rückkaufprogramm der DocMorris Finance B.V., einer 100%-igen Tochtergesellschaft der DocMorris AG, erlassen.

DocMorris AG - 857/02

Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend das Rückkaufprogramm der DocMorris Finance B.V., einer 100%-igen Tochtergesellschaft der DocMorris AG, erlassen.

Meyer Burger Technology AG

Die Übernahmekommission hat Feststellungen mit Blick auf das Nicht-Bestehen der Angebotspflicht im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung von Meyer Burger Technology AG getroffen.  

Aluflexpack AG

Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Constantia Flexibles GmbH an die Aktionäre von Aluflexpack AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und hat in diesem Zusammenhang Feststellungen erlassen.